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AGB´s

"Be different ist unser Motto"

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für die Anmietung und Nutzung der Veranstaltungsräume von Linden39 (Vermieter) durch Einzelpersonen, Unternehmen oder Organisationen (Mieter) sowie damit in Verbindung stehende Leistungen.

Vertragsabschluss, Vertragpartner, Haftung
1. Der Vertrag über Vermietung und Nutzung kommt durch die schriftliche Erklärung beider Parteien zustande. Mit Vertragsabschluss erkennt der Mieter diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der zur Nutzung überlassenen Räume durch den Mieter bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Linden39.
3. Ist der Kunde nicht der Mieter selbst oder wird vom Mieter ein gewerblicher Vermittler und Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Mieter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag mit Linden39.
4. Erfolgt der Gebrauch der gemieteten Veranstaltungsräume durch den Mieter nicht gemäß den bei der Buchung gemachten Angaben oder ist ein Missbrauch zu befürchten, ist Linden39 zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt, ohne dass dem Mieter ein Recht auf Schadensersatz zusteht.

Leistungen, Preise, Zahlung
1. Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Mieter bestellten und von Linden39 zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Mieter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise an Linden39 zu zahlen.
3. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer. Im Falle einer Änderung des Mehrwertsteuersatzes behält sich Linden39 eine entsprechende Preisänderung vor.
4. Rechnungen von Linden39 sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
5. Zahlungsverzug mit auch nur einer Rechnung berechtigt Linden39 dazu, alle weiteren und zukünftigen Leistungen für den Mieter einzustellen.

Rücktritt des Mieters vom Vertrag
1. Der Mieter kann den Auftrag fernmündlich oder per E-Mail mit der Folge kündigen, dass je nach Zeitpunkt der Kündigung eine Entschädigungspflicht in unterschiedlichem Umfang verbleibt.
2. Die Entschädigungspflicht entfällt bei der Kündigung bis zu 31 Tage vor dem vereinbarten Nutzungsbeginn.
3. Die Entschädigung beträgt bei Wahrung einer Kündigungsfrist von
– ab 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 50%
– ab 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn 75%
– ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100% des vereinbarten Mietpreises.

Änderungen der Teilnehmerzahl und Leistungen
1. Der Mieter ist verpflichtet Linden39 die endgültige Teilnehmerzahl spätestens 7 Werktage vor dem Veranstaltungstermin mitzuteilen. Abweichungen nach unten gegenüber der als endgültig gemeldeten Zahl werden später nicht mehr berücksichtigt und der Abrechnung nicht zugrunde gelegt. Bei Abweichungen nach oben wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
2. Einzelheiten wie Ausstattungswünsche und Catering sind spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn mit Linden39 final abzustimmen.

Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Materialien und Gegenstände
1. Mitgeführte Materialien und Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Mieters in den Veranstaltungsräumen von Linden39. Der Vermieter übernimmt für Verlust oder Beschädigung keinerlei Haftung, außer bei nachgewiesener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner Mitarbeiter.
2. Mitgebrachtes Veranstaltungszubehör oder Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Zur Vermeidung möglicher Schäden sind die Aufstellung, Installation bzw. Anbringung im Vorfeld der Veranstaltung mit Linden39 abzustimmen.
3. Die mitgebrachten Gegenstände und Materialien sind nach Ende der Veranstaltung wieder restlos zu entfernen. Unterlässt der Mieter dies, ist Linden39 berechtigt die Entfernung und Lagerung bzw. Entsorgung zu Lasten des Mieters vornehmen.

Haftung des Mieters für Schäden
Der Mieter haftet für Schäden an Gebäude und Inventar, die durch die Veranstaltungsteilnehmer oder ihn selbst verursacht werden.

Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Mieter sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von Linden39 in Hamburg.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für konkrete Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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